
Ihr Rezept für Physiotherapie: Fristen, die zählen
Am Telefon hören wir oft: „Gilt mein Rezept noch?“ Hier steht, was für gesetzlich Versicherte gilt, und was Sie tun können, wenn es knapp wird.
Erster Termin4 Minuten LesezeitVon Martin Otto, Physiotherapeut
Ein Rezept für Physiotherapie heißt offiziell Heilmittelverordnung. Was darauf steht und wie lange es gilt, regelt die Heilmittel-Richtlinie, die für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich ist. Die wichtigsten Regeln in Kürze:
Die Fristen auf einen Blick
- 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum muss die erste Behandlung stattgefunden haben. Danach ist das Rezept ungültig.
- 14 Tage, wenn die Ärztin oder der Arzt „dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt hat.
- 7 Tage nach der Entlassung, wenn das Rezept aus dem Krankenhaus stammt (Entlassmanagement). Abgeschlossen sein muss die Behandlung dann innerhalb von 12 Tagen nach der Entlassung, der Rest verfällt.
- Höchstens 14 Tage Pause zwischen zwei Behandlungen. Eine längere Unterbrechung macht das Rezept ungültig, außer es gibt einen begründeten Anlass wie Krankheit oder Urlaub, den wir dokumentieren.
Warum das so streng ist
Die Fristen geben die Kassen vor. Wird eine Frist gerissen, zahlt die Kasse die Behandlung nicht, und wir dürfen sie dann auch nicht abrechnen. Deshalb prüfen wir jedes Rezept beim ersten Termin und sagen Ihnen, bis wann was passieren muss. Und deshalb ist der beste Zeitpunkt, einen Termin zu buchen, der Tag, an dem Sie das Rezept in der Hand halten. Freie Termine sehen Sie sofort bei Doctolib.
Rezept-Check: am besten noch in der Arztpraxis
Ein Blick auf das Rezept spart Ihnen einen zweiten Weg. Darauf muss stehen:
- Ihr Name, Geburtsdatum, Krankenkasse und Versichertennummer
- das Ausstellungsdatum, Stempel und Unterschrift der Ärztin oder des Arztes
- mindestens ein Diagnoseschlüssel (zum Beispiel M54.5) und die Diagnosegruppe (zum Beispiel WS, EX oder CS)
- die Leitsymptomatik, als Buchstabe a, b oder c oder in Worten
- das Heilmittel (zum Beispiel KG oder MT), die Anzahl der Einheiten und wie oft pro Woche
- „Hausbesuch: ja“, wenn wir zu Ihnen kommen sollen
- bei der Blankoverordnung für die Schulter das Wort „Blankoverordnung“ im Feld für das Heilmittel; Heilmittel, Anzahl und Häufigkeit legen dann wir fest
Für gesetzlich Versicherte können wir nicht abrechnen: Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät, KGG) und die standardisierte Heilmittelkombination D1. Steht das auf Ihrem Rezept, lassen Sie es vor dem ersten Termin ändern, meist in KG.
Manche Angaben dürfen wir nach Rücksprache mit Ihrer Arztpraxis ergänzen. Heilmittel, Diagnose und Anzahl ändert nur die Arztpraxis selbst, mit Datum und Unterschrift. Was wir nicht ergänzen dürfen, klären wir mit der Arztpraxis; in den meisten Fällen ist das in einem Tag erledigt. Bringen Sie das Rezept trotzdem zum ersten Termin mit, wir kümmern uns um den Rest.
Wie viele Einheiten sind drauf, und was kommt danach?
Ein Rezept enthält meistens sechs Einheiten. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mehr für nötig hält, gibt es ein Folgerezept. Ob dafür ein Arztbesuch nötig ist, entscheidet die Arztpraxis; viele stellen es nach Rücksprache aus. Soll es weitergehen, brauchen Sie rechtzeitig ein Folgerezept, am besten, wenn noch zwei Termine übrig sind. Wir schreiben auf, was erreicht wurde und was noch fehlt. Das hilft der Arztpraxis bei der Entscheidung.
Bei bestimmten Diagnosen, derzeit an der Schulter, gibt es die Blankoverordnung: Die Ärztin stellt die Diagnose und das Rezept aus, auf dem Rezept steht dann im Feld für das Heilmittel das Wort „Blankoverordnung“, und wir legen Heilmittel, Anzahl und Häufigkeit über 16 Wochen fest. So können wir flexibler planen.
Was Sie zuzahlen
Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Geburtstag zahlen zehn Prozent der Behandlungskosten plus zehn Euro pro Rezept. Bei sechs Einheiten Krankengymnastik sind das rund 28 Euro, bei Manueller Therapie rund 31 Euro. Kinder und Jugendliche zahlen nichts. Wer die Belastungsgrenze seiner Kasse erreicht hat, kann sich befreien lassen und legt uns dann die Befreiungsbescheinigung vor. Mehr dazu im Artikel Was kostet Physiotherapie mit Rezept?
Was passiert, wenn Sie einen Termin absagen?
Absagen sind bis 24 Stunden vorher kostenfrei, online über Doctolib oder per WhatsApp. Wichtig ist nur die 14-Tage-Regel: Wenn Sie länger pausieren müssen, sagen Sie uns den Grund, dann vermerken wir ihn und das Rezept bleibt gültig.
Aus meiner Praxis: das Rezept in der Schublade
Herr B. bekam im Frühjahr ein Rezept für sechs Einheiten, legte es in die Schublade und rief fünf Wochen später an. Da war es schon ungültig. Die Arztpraxis hat ein neues ausgestellt, aber er hatte fünf Wochen verloren, in denen die Schulter steifer wurde. Seitdem sagen wir es jedem am Telefon: Rezept in der Hand, Termin buchen, am besten am selben Tag.
Rezept bekommen, Termin buchen, am selben Tag. Die 28 Tage laufen ab dem Ausstellungsdatum, nicht ab dem ersten Anruf.
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